Johann Böhm
Während des Pilzesammelns im deutschen Grenzgebiet im Herbst 1934 von tschechischen Gendarmeriebeamten zur Errichtung deutscher Grenzbefestigungen befragt, unterstützt er von da an bis 1938 mit regelmäßigen Berichten die Aufklärungsarbeit der tschechoslowakischen Streitkräfte. Mitte September 1935 wird er deshalb für vier Wochen festgenommen. Nach der auf dem Münchner Abkommen beschlossenen Abtretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich am 30. September 1938 und dem Einmarsch deutscher Truppen flieht er mit seiner Frau und seinem Sohn nach Prag.
Dort wird er am 6. Oktober 1938 festgenommen. Er ist zunächst im KZ Dachau inhaftiert und ab November 1941 in der Haftanstalt Eger. Am 19. März 1943 wird er vom „Volksgerichtshof” wegen „Landesverrats” zum Tode verurteilt.
Johann Böhm wird am 20. Mai 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee er­mordet.
Dokumente
Johann Böhm in der Uniform der Tschechoslowakischen Legion, 1918
Privatbesitz
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs“ gegen Johann Böhm vom 11. Januar 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-2-3
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Böhm vom 19. März 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-2-3
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Johann Böhm vom 20. Mai 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-2-3