Johann Böhm

18. Februar 1886, Eger (Cheb) – 20. Mai 1943
Johann Böhm

Porträt von Johann Böhm

Privatbesitz

Johahnn Böhm kommt am 18. Februar 1886 als tsche­choslowakischer Staatsbürger in Eger (Cheb) nahe der tschechisch-deutschen Grenze zur Welt und wird von Beruf Zimmermann. Er und seine Familie gehören zur Minderheit der Sudeten­deutschen. 1919 wird er Mitglied der Deutschen Sozial­demo­kra­tischen Arbeiterpartei (DSAP), 1921 wird er in Gehaag bei Eger erstmalig zum Gemeindevertreter gewählt. Seit 1936 gehört er außer­dem der republika­nischen Wehr – der sogenannten Roten Wehr – in Eger an, die als sozial­demokratischer Schutzverband die Tschecho­slowakische Republik zu verteidigen sucht.
Während des Pilzesammelns im deutschen Grenzgebiet im Herbst 1934 von tschechischen Gendarmeriebeamten zur Errichtung deutscher Grenzbefestigungen befragt, unterstützt er von da an bis 1938 mit regelmäßigen Berichten die Aufklärungs­arbeit der tschechoslowaki­schen Streitkräfte. Mitte September 1935 wird er des­halb für vier Wochen festgenommen. Nach der auf dem Münch­ner Abkom­men beschlossenen Ab­tretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich am 30. Septem­ber 1938 und dem Einmarsch deutscher Trup­pen flieht er mit seiner Frau und seinem Sohn nach Prag.
Dort wird er am 6. Oktober 1938 festgenommen. Er ist zunächst im KZ Dachau inhaftiert und ab Novem­ber 1941 in der Haftanstalt Eger. Am 19. März 1943 wird er vom „Volks­gerichtshof” wegen „Landes­verrats” zum Tode verurteilt.
Johann Böhm wird am 20. Mai 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee er­mordet.

Dokumente

Johann Böhm in der Uniform der Tschechoslowakischen Legion, 1918

Privatbesitz

Anklageschrift des „Volksgerichtshofs“ gegen Johann Böhm vom 11. Januar 1943

Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-2-3

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Böhm vom 19. März 1943

Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-2-3

Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Johann Böhm vom 20. Mai 1943

Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-2-3

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