Reinhold Böse
Am 10. Februar 1944 wird er und am folgenden Tag auch seine Frau festgenommen. Reinhold Böse wird vorge­worfen, Einschreibbriefe gestohlen und sich die darin enthaltenen Schmuckstücke, Tabakwaren und Bezugsberechtigungen angeeignet zu haben. Ida Böse soll von den entwendeten Bezugsbberechtigungen Lebensmittel, Kleidung und Schuhe erworben haben.
Das Sondergericht III beim Landgericht Berlin verurteilt Reinhold Böse am 12. Juni 1944 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” wegen Diebstahls zum Tode. Seine Ehefrau wird zu fünf Jahren Zuchthaus und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Reinhold Böse wird am 29. Juni 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Tenor des Todesurteils gegen Reinhold Böse, 12. Juni 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 821/2
Gnadengesuch des Rechtsanwalts von Reinhold Böse, 27. Juni 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 821/1