Otto Böttcher
In dieser Funktion sowie als freiwilliger Feuerwehrmann kommt er zwischen November 1943 und März 1944 mehrmals zur Beseitigung von Bombenschäden nach Berlin. Dabei begeht er wiederholt Diebstähle, vor allem von Kleidungsstücken aus bombengeschädigten Wohnungen.
Bei einem Einbruch am 13. März 1944 wird er von einem Polizisten überrascht und festgenommen. Das Sondergericht III beim Landgericht Berlin verurteilt ihn am 31. Mai 1944 als „Volksschädling” wegen „fortgesetzten schweren Diebstahls” zum Tode.
Otto Böttcher wird am 11. Juli 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Otto Böttcher
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1594
Anklageschrift des Sondergerichts III beim Landgericht Berlin gegen Otto Böttcher, 24. April 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1594/1