Johann Bonk

26. Dezember 1897, Berlin – 2. November 1940
Johann Bonk

Erkennungsdienstliches Foto von Johann Bonk

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 340/2

Johann Bonk arbeitet nach dem Besuch der Volksschule in der Landwirtschaft und nimmt am Ersten Weltkrieg teil. Er kehrt 1919 aus britischer Gefangen­schaft nach Deutschland zurück und ist - unterbrochen von Zeiten der Arbeitslosigkeit - erneut in der Land­wirtschaft tätig.
1934 wird Johann Bonk erstmals wegen Bettelei bestraft. Es folgen bis zu seiner Unterbringung im Arbeitshaus Berlin-Rummelsburg im Oktober 1938 weitere Verurteilungen wegen Bettelei und Nichtbeschaffung eines Unterkommens. Im Arbeitshaus Rummelsburg wird er zur Arbeit auf den Stadtgütern Joachimshof und Vogtsbrügge verpflichtet, wo er als Kutscher tätig ist.
Am 17. Juli 1940 wird er unter dem Vorwurf angeklagt, zwei mit Getreide gefüllte Schuppen in der Nacht zum 16. Oktober 1939 auf den Stadtgütern in Brand gesteckt zu haben.
Johann Bonk wird am 22. August 1940 vom Sonder­gericht II beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt.
Er wird er am 2. November 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Johann Bonk

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

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