Johann Bonk
Erkennungsdienstliches Foto von Johann Bonk
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 340/2
1934 wird Johann Bonk erstmals wegen Bettelei bestraft. Es folgen bis zu seiner Unterbringung im Arbeitshaus Berlin-Rummelsburg im Oktober 1938 weitere Verurteilungen wegen Bettelei und Nichtbeschaffung eines Unterkommens. Im Arbeitshaus Rummelsburg wird er zur Arbeit auf den Stadtgütern Joachimshof und Vogtsbrügge verpflichtet, wo er als Kutscher tätig ist.
Am 17. Juli 1940 wird er unter dem Vorwurf angeklagt, zwei mit Getreide gefüllte Schuppen in der Nacht zum 16. Oktober 1939 auf den Stadtgütern in Brand gesteckt zu haben.
Johann Bonk wird am 22. August 1940 vom Sonder­gericht II beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt.
Er wird er am 2. November 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Bonk
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei