Paul Brandt
1935 lässt er sich endgültig in Polen nieder. Er wird jedoch arbeitslos und gerät mit seiner Familie in finanzielle Not. 1936 verpflichtet er sich gegenüber dem polnischen Nachrichtendienst zur Ausspähung von Grenzbefestigungen und Truppenbewegungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Da die Verpflichtung durch eine Täuschung zustande gekommen ist, erfüllt Brandt viele seiner Aufträge nur unvollständig und gibt seinen Auftraggebern falsche Auskünfte. Paul Brandt wird deshalb im Februar 1937 festgenommen und am 15. November 1937 in Posen wegen „Täuschung der polnischen Behörden und falscher Nachrichten­übermittlung” zu einem Jahr Haft verurteilt. Nach der Verbüßung der Haft wird er aus Polen ausgewiesen.
Paul Brandt wird am 31. Oktober 1940 wegen seiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit für den polnischen Staat in Haft genommen und am 22. Juli 1942 vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt.
Er wird am 24. September 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Paul Brandt
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Tenor des Todesurteils gegen Paul Brandt, 22. Juli 1942
Bundesarchiv R 3017/8713