Emil Braun
Erkennungsdienstliche Aufnahme von Emil Braun, 1942
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16273
Ihm wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 14. Juli 1942 bei einem Wirtshausbesuch in der Warschauer Straße die Aktentasche eines anderen Arbeiters gestohlen zu haben. Als er in den frühen Morgenstunden in einem Hinterhof aus einem Kaninchenstall ein Kaninchen stehlen will, wird er von Hausbewohnern gestellt und festgenommen.
Am 4. Mai 1943 verurteilt das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin Emil Braun wegen bestehender Vorstrafen in der vormaligen Tschechoslowakei auf Basis der „Volksschädlingsverordnung” wegen „Rückfalldiebstahls” und „versuchten Rückfalldiebstahls” zum Tode, obwohl die Straftaten „nach Umfang und Wert des Gestohlenen [...] minder bedeutend” seien. Sein Gnadengesuch wird abgelehnt und Emil Braun am 25. Juni 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Emil Braun
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16275
Tenor des Todesurteils des Sondergerichts IV beim Landgericht Berlin gegen Emil Braun vom 8. Mai 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16275
Ablehnung der Begnadigung von Emil Braun durch den Reichsjustizminister vom 9. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16273
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Emil Braun vom 25. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16273