Carolus le Bruyn
Im Jahr 1942 ist er an mehreren Einbruchdiebstählen in Berlin und Umgebung beteiligt. Am 12. Mai 1943 verurteilt ihn das Sondergericht VII bei dem Landgericht Berlin zusammen mit zehn anderen Zwangs­arbeitern auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode.
Der 25-jährige Carolus le Bruyn wird am 23. Juli 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Carolus le Bruyn
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Übersetzung eines Briefes von Carolus le Bruyn an seine Eltern aus dem Strafgefängnis Plötzensee, 25. Mai 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 2752
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Carolus le Bruyn, 23. Juli 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 2753/5