Carolus le Bruyn

21. Mai 1918, Wommelgem – 23. Juli 1943
Carolus le Bruyn kommt um 1940 als belgischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland und ist als Bauarbeiter tätig.
Im Jahr 1942 ist er an mehreren Einbruchdiebstählen in Berlin und Umgebung beteiligt. Am 12. Mai 1943 verurteilt ihn das Sondergericht VII bei dem Landgericht Berlin zusammen mit zehn anderen Zwangs­arbeitern auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode.
Der 25-jährige Carolus le Bruyn wird am 23. Juli 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Carolus le Bruyn

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Übersetzung eines Briefes von Carolus le Bruyn an seine Eltern aus dem Strafgefängnis Plötzensee, 25. Mai 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 2752

Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Carolus le Bruyn, 23. Juli 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 2753/5

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