Anton Buchalka

25. Oktober 1912, Rothwein/Marburg an der Drau (Radvanje/Maribor) – 10. Juli 1941
Anton Buchalka

Erkennungsdienstliches Foto von Anton Buchalka, 1940

Bundesarchiv R 3017/26591

Anton Buchalka kommt als sechstes Kind einer Eisen­bahnerfamilie zur Welt, mit der er ab 1921 in Graz lebt. Er absolviert eine Lehre als Elektriker, die er 1932 ab­schließt. Seit 1933 ist er Mitglied der Sozialis­tischen Arbeiter-Jugend und wird wegen seiner Betei­ligung an den Februarkämpfen 1934 zu einem Jahr Haft verurteilt. Auch in den folgenden Jahren wird Buchalka, der sich der illegalen Kom­munistis­chen Partei Öster­reichs (KPÖ) anschließt, mehrfach fest­genommen.
Seit 1938 lebt er im steirischen Kapfenberg, wo er in den Böhlerwerken arbeitet und im folgenden Jahr Christine Stampler heiratet. Anton Buchalka gehört einer kommu­nistischen Widerstandsgruppe in seinem Betrieb an. Er ist an Spendensammlungen, dem Aufbau eines Netzwerkes verschiedener kommunistischer Gruppen und gemein­sam mit seiner Frau an der Herstellung und Ver­breitung von Flugblättern beteiligt.
Anton Buchalka wird am 30. Januar 1940 festgenommen und am 12. Februar 1941 vom 2. Senat des „Volksge­richts­hofs” wegen „landes­verrä­terischer Begüns­tigung des Feindes in Verbindung mit Vorbereitung zum Hoch­verrat” zum Tode verurteilt. Er wird am 10. Juli 1941 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Seine Frau Christine wird in einem eigenen Verfahren am 18. Februar 1941 wegen „Beihilfe zur Vorberei­tung zum Hochverrat” zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.

Dokumente

Gefangenenkarte von Anton Buchalka

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Anton Buchalka und weitere Personen, 12. Februar 1941

Bundesarchiv R 3017/26582

Dem Führer erlaube ich mir, folgendes zu unterbreiten:

Mein Mann, Anton Buchalka, wurde durch Urteil des
Volksgerichts vom 12.II.1941, zum Tode verurteilt. Als
seine Frau bitte ich um Gnade für ihn. Wir sind seit dem
8. April 1939 verheiratet und lebten in glücklichster Ehe.
Mein Mann war immer sehr gut zu mir und arbei-
tete fleißig. Da ich im Anfange auch noch mitarbeitete,
war unser Hausstand wohlgeordnet. Meinungsver-
schiedenheiten gab es bei uns nicht. Auch auf seiner
Arbeitsstelle war mein Mann sehr beliebt. Alle Auf-
träge führte er gewissenhaft aus und galt bei seinen
Vorgesetzten als besonders guter Facharbeiter. Die Ka-
meraden hatten Vertrauen zu ihm und klagten ihm
oft ihre Not, wenn sei mit dem geringen Lohn nicht
auskamen. Aus reinem Mitleid für seine Kameraden
ist mein Mann dazu gekommen, sich für die Arbeiter
einzusetzen, dabei ist er leider durch seine Gutmütig-
keit und bei seiner Jugend (er ist erst 28 Jahre alt)
auf falsche Wege geraten. Wenn ältere Männer, 40-45
jährige, über die schlechten wirtschaftlichen Zustände
klagten, ließ er sich selbstverständlich von ihnen beein-
flussen, da er ihren längeren Erfahrungen traute.
Mein Mann hatte nur die Erfahrungen seiner Jugend.
Er ist in der traurigen Zeit der inneren Zerrissen-
heit Österreichs aufgewachsen und war politisch
ganz ungeschult. Auch Eltern und Geschwister hatten
so viel mit ihren wirtschaftlichen Sorgen zu tun, dass
sie sich um Politik nicht kümmern konnten.

Ich bin mir klar darüber, dass mein Mann
gegen das Gesetz gefehlt hat. Ich bitte aber tro[tzdem]
um Gnade für meinen Mann, denn er hat [wegen]
seiner großen Jugend die Tragweite seine Han[dlungs-]
weise bestimmt nicht voll erfaßt.
Mein Mann besitzt einen ehrlichen und [an-]
ständigen Charakter und wird sich für eine[n]
Gnadenerweis immer dankbar erzeigen.
Mein Leben wäre ohne meinen Mann ze[rstört?,]
ich bitte auch deshalb ihn zu schonen und
Familien vor einem großen Unglücke zu be-
wahren.
Ich bitte nochmals um Gnade für meine[n]
Mann, wofür wir beide uns in aller Da[nk-]
barkeit erzeigen werden!

Christine Bucha[lka]
Ehefrau.

Berlin, 25. Feber 1941.

Gnadengesuch von Christine Buchalka für ihren Ehemann, 25. Februar 1941

Bundesarchiv R 3017/26591

Ablehnung der Begnadigung von Anton Buchalka, 30. Juni 1941

Bundesarchiv R 3017/26587

Bekanntmachung der Hinrichtung von Anton Buchalka, 10. Juli 1941

Bundesarchiv R 3017/26587

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