Erich Buchin
Buchin, der aus seiner Ablehnung des NS-Regimes keinen Hehl macht, wird am 1. Juli 1943 in eine Außendienststelle der AEG nach Metz versetzt. Während einer Dienstfahrt äußert er sich am 4. August 1943 gegenüber einem Geschäftspartner der AEG und einer ihm unbekannten Frau negativ über den Kriegsverlauf und erklärt, dass er den Krieg für verloren halte. Er wird denunziert und am 12. August festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wird ein Brief an seine Frau Auguste, in dem er ein baldiges Kriegsende voraussagt, sowie ein Flugblatt mit einem Spottgedicht auf Rudolf Heß gefunden.
Erich Buchin wird am 6. September 1943 vom „Volksgerichtshof” wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt. Am Morgen des 7. September wird er in das Strafgefängnis Plötzensee überstellt und dort am selben Tag um 22.50 Uhr erhängt.
In einem Schnellverfahren, in dem er keine Möglichkeit gehabt hat, selbst ein Gnadengesuch zu stellen, ist kurz zuvor ein Gnadenerweis für ihn abgelehnt worden. Eine Vollstreckung des Todesurteils ist jedoch zum Zeitpunkt der Hinrichtung noch nicht angeordnet worden.
Auguste Buchin erfährt einige Tage später durch den evangelischen Gefängnispfarrer von Tegel Andreas Reymann von der Ermordung ihres Ehemannes.
Dokumente
Urteil des „Volksgerichtshofes” gegen Erich Buchin, 6. September 1943
Bundesarchiv R 3017/1495
Ablehnung eines Gnadenerweises für Erich Buchin, 7. September 1943
Bundesarchiv R 3017/1495
Anordnung zur Vollstreckung des Todesurteils gegen Erich Buchin vom 9. September 1943
Bundesarchiv R 3017/1495
Sterbeurkunde von Erich Buchin vom 10. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
Bericht über die Hinrichtung von Erich Buchin vom 14. September 1943
Bundesarchiv R 3017/1495