Erwin Buchmann

22. Januar 1923, Berlin – 26. Januar 1943
Erwin Buchmann

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Erwin Buchmann, 1942

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1259/1

Erwin Buchmanns Kindheit ist von viel­fältigen sozialen Problemen geprägt. 1934 wird für ihn Fürsorge­erziehung angeordnet und er verbringt die nächsten Jahre in verschiedenen Heimen. Zwischen Mai 1938 und Oktober 1940 lebt er im Erziehungs­heim in Freistatt, wo er in der Land­wirtschaft und in der Gärtnerei eingesetzt wird.
Nach der Heim­entlassung arbeitet er in verschiedenen Berliner Betrieben und wird im September 1941 zum Reichs­arbeitsdienst eingezogen, dem er sich jedoch nach wenigen Wochen entzieht.
Erwin Buchmann wird am 7. März 1942 vom Feldgericht des Komman­dieren Generals und Befehls­habers im Luftgau VI wegen Fahnen­flucht und für den Diebstahl eines Fahr­rades zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt. Bereits hier äußert das Gericht Zweifel an der „Zurechnungs­fähigkeit” des Angeklagten, was in einem Gutachten bestätigt wird und strafmildernd wirkt.
Parallel wird gegen ihn jedoch wegen eines im Juli 1941 begangenen Raub­überfalls ermittelt, für den Buchmann im Oktober 1942 angeklagt wird.
Erwin Buchmann wird am 20. November 1942 vom Sonder­gericht I beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Verord­nung gegen Gewalt­verbrecher” zum Tode verurteilt, da er bei seiner Tat eine Schlag­waffe eingesetzt hat.
Er wird im Alter von 20 Jahren am 26. Januar 1943 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Erwin Buchmann

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Sterbeurkunde von Erwin Buchmann vom 27. Januar 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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