Erwin Buchmann


Erkennungsdienstliche Aufnahme von Erwin Buchmann, 1942
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1259/1
Nach der Heimentlassung arbeitet er in verschiedenen Berliner Betrieben und wird im September 1941 zum Reichs­arbeitsdienst eingezogen, dem er sich jedoch nach wenigen Wochen entzieht.
Erwin Buchmann wird am 7. März 1942 vom Feldgericht des Kommandieren Generals und Befehlshabers im Luftgau VI wegen Fahnenflucht und für den Diebstahl eines Fahrrades zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt. Bereits hier äußert das Gericht Zweifel an der „Zurechnungsfähigkeit” des Angeklagten, was in einem Gutachten bestätigt wird und strafmildernd wirkt.
Parallel wird gegen ihn jedoch wegen eines im Juli 1941 begangenen Raubüberfalls ermittelt, für den Buchmann im Oktober 1942 angeklagt wird.
Erwin Buchmann wird am 20. November 1942 vom Sondergericht I beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Verordnung gegen Gewaltverbrecher” zum Tode verurteilt, da er bei seiner Tat eine Schlagwaffe eingesetzt hat.
Er wird im Alter von 20 Jahren am 26. Januar 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Erwin Buchmann
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Erwin Buchmann vom 27. Januar 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung