Maria Diecker
Nach kurzer Arbeitslosigkeit tritt sie im Februar 1935 eine Stelle als Kellnerin im deutsch-belgischen Grenzgebiet an, wo sie einen belgischen Gendarmerie­leutnant kennen lernt. Dieser wirbt sie an, Wehrmachts­einrichtungen für den belgischen Nachrichtendienst auszuspionieren. Zu diesem Zweck soll die Kellnerin ab 1937 Kontakte mit deutschen Soldaten geknüpft haben, um an Informationen zu gelangen.
Im März 1939 wird Maria Diecker aus Belgien ausge­wiesen und kehrt zu ihren Eltern nach Gelsen­kirchen zurück. Dort wird sie am 1. Juni 1939 fest­genommen. Der 4. Senat des „Volksgerichtshofs“ verurteilt Maria Diecker am 9. Mai 1940 wegen „Ausspähung von Staats­geheimnissen“ und „Landes­verrats“ zum Tode.
Sie wird am 20. Juli 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklage gegen Maria Diecker,
25. Januar 1940
Bundesarchiv R 3017/9359
Urteil gegen Maria Diecker, 9. Mai 1940
Bundesarchiv R 3017/9359
Maria Diecker Moabit Untersuch.Gefängnis!
An
Betrifft: Gnadengesuch bezüglich meines am 9. Mai d. J. vor dem Volksgericht’shof gehabten Termin’s.
Am 9.5. wurde mir vom Volk’sgericht’shof das Todesurteil wegen „Verrat’s von Staat’sgeheimnissen“ verkündet.
Ich wende mich nun hiermit an Sie Herr Minister mit der inständigen Bitte, mir zu helfen mein Leben zu retten.
Ich bitte flehentlich, mir die mildernden Umstände zuzuerkennen, und ein milderes Urteil über mich auszusprechen.
Erlauben Sie bitte, das ich zu meinem Fall einiges anführe, das, wie ich Gott bitte, mich bis zu gewissem Grade entlasten und Sie Herr Minister vielleicht bewegt, mich nicht als gefährlichen Verbrecher, vielmehr als leichtsinnige unüberlegte Frau zu beurteilen:
I. Als erstes möchte ich betonen, das ich nicht vorbestraft bin und in meinem Leben, bis auf die Monate Mai bis Juli 1937. nie unkorekt handelte.
2. Zu meiner grossen Bestürzung muss ich nach gehabtem Termin feststellen, das ich meine Aussagen wohl so unklar gemacht habe, das gewisse Zusammenhänge vom Gericht’shof gebildet wurden, die tatsächlich nicht bestehen. Allerding’s kann ich das Gegenteil nicht immer beweisen. Jedoch geschieht mir grosses Unrecht, wenn dieses Unbeweisbare, nun mir zu meinen Ungunsten
2.
gedeutet wird. Ich war und bin nicht geschickt genug um mich wirklich verteidigen zu können.
3. So ist mir als „Geldgier“) Müheloses Verdienst) ausgelegt worden, was tatsächlich nicht’s damit zu tun hat, da dieser Zug nie zu meinem Charakter gehörte.
Beweis: (Meine Eltern u. Verwandten in Gelsenkirchen (im Busche 3.)
Meine Arbeit’sstätte in Aachen Hähnel Lavenstein.
Es wird niemand behaupten, das ich nach Geld heraus war, mein Leben’sunterhalt habe ich selber bestritten.
In Belgien arbeitete ich knapp 3 Jahre. Insgesamt hielt ich mich 4. Jahre dort auf, hatte also durchaus immer mein Auskommen. Im übrigen lebte ich mit meinem Freunde zusammen.
4. Zur Sache selbst muss ich bemerken:
Die Aussagen von Herrn Hands, Eupen Gaspertstr, ich hätte ihm (einen) Aufträge gegeben stimmt nicht. Wahr ist vielmehr, das Hands mich wiederholt dringend gefragt hat ob ich keine Verdienstquelle wüsste, weil beide, das Ehepaar Hands sehr geldgierig waren.
Beweis: Bei jeder Gelegenheit fragten sie mich ob ich keine Geldquelle wüsste. Möglich ist, das er geschmuggelt hat. Denn er behauptete: alles, was er wolle, über die Grenze zu bekommen. Da machte ich ihm (mit) aus Gutmütigkeit Hoffnung, mit Ludwig aus Brüssell zusammen zu kommen. Ohne jedoch dazu berechtigt zu sein stellte ich etwas hin was nicht der Wahrheit entsprach, denn Ludwig hatte nie mir gegenüber die Absicht geäussert den H. sprechen zu wollen. Lediglich hatte ich hat ein paar freundliche Worte sprechen wollen, es war nur Prahlerei.
3.
Mit Ludwig traf ich mich nur, wenn er Aussichten da waren, ein Cafe-Restaurant pachten zu können, Ein Plan, der tatsächlich bestand.
Beweis: Zeuge kann Herr Robert Kreusch Eupen sein, das ich immer mich mit den Gedanken herumtrug, einen Restaurant Betrieb zu eröffnen.
Eine Ausnahme bildete nur die Abschriften die ich vom Leutenant Feurnemant erhielt u. für Ludwig abschrieb. Ich bin nicht hierfür nach Deutschland gefahren!
Als Zeugen für mein Lebenswandel in Belgien kann ich ferner Frau Noél Billstein Haut-Forneau bei Terviers Rue de la Fesdre [Haut-Fourneau bei Terviers Rue de la Vesdre] wo ich 18 Monate bei beschäftigt war und wohnte, nennen. Ausserdem mein Freund Adolf Thanan und auch Herrn Robert Kreusch.
5. Die Aussagen des Zeugen Kuttscheid sind nicht völlig der Wahrheit entsprechend: Nie habe ich mit ihm über Pedar Paderborn gesprochen!
Beweis: Ich behaupte, das Frau Hands die Schwester des Zeugen - welche meine sämtliche Koffer, bei meiner Abreise in folge ihres Drängens übernahm - die Zettel über Paderborn u.s.w. böswillig beim Aufräumen* in meine Koffer packte um sich und ihrem Bruder dem Zeugen K. ein Nutzen zu verschaffen. Den Inhalt dieser Zettel Paderborn hat also Frau Hands dem Zeugen mitgeteilt und nicht ich. Ich muss dabei bemerken das ich bei meiner Abreise noch keinesweg’s wusste ob ich nach Deutschland zurückkehren würde, da es so ziemlich sicher war, ein Geschäft zu übernehmen. - So hatte der Zeuge K den ich kaum kannte, anscheinend das Verdienst eine Politische Gefahr zu entdecken, die tatsächlich aber nicht bestand. Denn ich hatte keinesweg’s die Absicht in Deutschland derartiges zu betreiben. Nach den ersten 3. Versuchen hatte
*Ich hatte die Angewohnheit meine Post u.s.w. jahrelang aufzubewahren! (Hatte nie mit gefährlichen Sachen zu tun.)
ich völlig genug (1937). Ich fühlte, das ich mich dazu nicht eignete.
In diesem Zusammenhange möchte ich noch erwähnen, das mir Frau Hands selber zuredete, die Abschriften vom Flurnemanc [?] für Ludwig zu machen: Ich solle das ruhig machen es sei immerhin Geld und man könnte mir nicht’s machen, weil ich ja nicht nach Deutschland fuhr sondern nur abschrieb.
6. Über Filter; Gasmasken habe ich mit dem Eheepaar Hands nur ganz leicht, Gesprächsweise - ohne neben Gedanken - gesprochen. Herr Hands sprach öfter über Militärische Angelegenheiten. Habe nie einen Auftrag gegeben und über diese Dinge ohne Verstand geredet. Zurückschauend nehme ich an das Hands, gerne einen solchen Auftrag erledigt hätte, da sie sehr auf Geld heraus waren.
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Zur Charakteriesierung der Frau Hands: Wenn sie wusste, das ich Geld hatte dann war sie da und nützte meine Gutmütigkeit restlos aus. Bin mit ihr in Verbindung gekommen, weil sie als Deutsche für mich ein Stückchen Heimat war. Allerding’s wurde ich vor ihr gewarnt weil sie keinen guten Ruf hatte.
Da meine Verfehlungen seit 1937. zurückliegen und ich diese Versuche, (ich führte die 3 Aufträge aus Furcht nur Teilweise aus - soweit nämlich feststellungen Mühe - u. Gefahrlos für jeden möglich waren!) und ich nicht „beruf’smässig“ oder um jemand zu schädigen machte, bitte ich nochmals um Begnadigung. Ich habe inzwischen eine so furchtbare Lehre erhalten das ich gewiss für derartige leichtfertigkeiten nie mehr zu haben wäre. Um meiner achtbaren Familie willen flehe ich Sie an, mir noch die Möglichkeit zu geben mich durch gute Führung zu bewähren. Bin wirklich nicht schlecht, sondern von allerding’s unverantwortlicher Unüberlegtheit gewesen. -
Maria Diecker.
Gnadengesuch von Maria Diecker,
3. Mai 1940
Bundesarchiv R 3017/9359
Bekanntmachung über die Hinrichtung von Maria Diecker, 20. Juli 1940
Bundesarchiv R 3017/9359
Sterbeurkunde von Maria Diecker vom 20. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung






















































