Herbert Dietrich
In den folgenden Jahren lebt er vor allem von Gelegenheitsarbeiten sowie vom Glücksspiel. Seit 1920 wird er wegen verschiedener Eigentums­delikte aber auch wegen Bettelns und Landstreicherei zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt. 1937 wird Herbert Dietrich auf Antrag seiner Mutter entmündigt.
Durch das Arbeitsamt wird er 1939 nach Berlin zur Arbeit in einem Industriebetrieb vermittelt, im März 1943 wird er jedoch wegen Arbeitsvertragsbruchs zu einer Haftstrafe verurteilt.
Zu diesem Zeitpunkt befindet er sich bereits in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem jugendlichen Mittäter Reisende bestohlen zu haben. Das Sondergericht VI beim Landgericht Berlin verurteilt Herbert Dietrich am 18. Juni 1943 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode.
Er wird am 2. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Herbert Dietrich
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1372
Tenor des Urteils gegen Herbert Dietrich, 28. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1372
Sterbeurkunde von Herbert Dietrich vom 3. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung






