Jean-Paul Durlin
Von Februar bis März 1944 beteiligt er sich an vier Geschäftseinbrüchen in Berlin. Durlin wird daraufhin am 21. März festgenommen. Das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin verurteilt ihn und zwei weitere Franzosen am 1. Juli 1944 auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ zum Tode.
Der 23-jährige Jean-Paul Durlin wird am 27. Juli 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Jean-Paul Durlin
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Schreiben des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Jean Durlin, 27. Juli 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1475/1



