Gottfried Eckart
4. April 1887, Darmstadt
– 5. April 1943
Die Kindheit von Gottfried Eckart ist von Krankheiten und Gewalt geprägt. Nach der Volksschule, die er jedoch nicht bis zum Ende besucht, erlernt er den Beruf des Kupferschmieds und Formers. Seit 1910 wird er mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt.
Am 26. Februar 1943 verurteilt das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin Gottfried Eckart als „Sittlichkeits­verbrecher” wegen des erneuten sexuellen Missbrauchs eines Kindes zum Tode. Er wird am 5. April 1943 im Strafgefägngnis Plötzensee hingerichtet.
Am 26. Februar 1943 verurteilt das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin Gottfried Eckart als „Sittlichkeits­verbrecher” wegen des erneuten sexuellen Missbrauchs eines Kindes zum Tode. Er wird am 5. April 1943 im Strafgefägngnis Plötzensee hingerichtet.
Dokumente
Sterbeurkunde von Gottfried Eckart vom 6. April 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

