Friedrich Ernst

26. Juni 1902, Scherlebeck/Recklinghausen – 16. März 1943
Friedrich Ernst

Erkennungsdienstliches Foto von Friedrich Ernst

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1874

Friedrich Ernst arbeitet nach dem Besuch der Volks­schule zunächst als Bergmann, seit 1921 ist er ohne festen Wohnsitz, lebt von Gelegen­heitsar­beiten und muss betteln gehen. Immer wieder wird er straf­fällig und zu Gefängnis- und Zucht­haus­strafen vor allem wegen Eigentums­delikten, aber auch wegen „Bettelei” verurteilt. Ab 1932 ist er als Melker beschäftigt.
Seit April 1942 begeht er in verschie­denen Berliner Bezirken gemeinsam mit Reinhold Schmidtchen und weiteren Personen mehrere Dieb­stähle von Kleintieren, vor allem von Hühnern und Kaninchen, die sie anschlie­ßend verkaufen.
Friedrich Ernst und Reinhold Schmidtchen werden deshalb vom Sonder­gericht VII beim Landgericht Berlin am 13. Januar 1943 auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” zum Tode verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, bei ihren Taten die kriegs­bedingten Verdunk­lungsmaß­nahmen ausgenutzt zu haben.
Friedrich Ernst wird am 16. März 1943 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Friedrich Ernst

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Mitteilung über die Hinrichtung von Friedrich Ernst, 16. März 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1876

Sterbeurkunde von Friedrich Ernst vom 17. März 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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