Reinhard Flöte
Am 12. April 1942 wird Reinhard Flöte erneut in Haft genommen. Er wird beschuldigt, eine Reihe von Einbrüchen „unter Ausnutzung der Verdunklungsmaßnahmen” begangen zu haben Das Sonderge­richt III bei dem Landgericht Berlin verurteilt ihn am 2. September 1942 auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” sowie als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” zum Tode.
Reinhard Flöte wird am 20. Oktober 1942 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Reinhard Flöte
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Reinhard Flöte vom 21. Oktober 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



