Paul Frick
Kurz zuvor ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet wird und mit dem Tode bestraft werden kann.
Paul Frick wird am 23. Oktober vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Der Vater von vier Kindern wird am 11. November 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Paul Frick
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Paul Frick vom 11. November 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



