Rudolf Fritzsche

28. Juni 1912, Gösau – 20. Juli 1940
Rudolf Fritzsche gehört der Glaubensgemeinschaft der Ernsten Bibelforscher (seit 1931 Zeugen Jehovas) an, die bereits im April 1933 in mehreren deutschen Ländern verboten wird. 1935 erfolgt das reichsweite Verbot.
Er hält jedoch an seinen Glaubens­überzeugungen fest und wird 1936 vom Sondergericht Weimar wegen seiner Betätigung für die Zeugen Jehovas zu einem Jahr Haft verurteilt. Auch sein Vater wird inhaftiert.
Als Rudolf Fritzsche im April 1940 zur Wehrmacht eingezogen wird, verweigert er aus religiösen Gründen den Militärdienst und den Fahneneid. Nach der am 26. August 1939 in Kraft getreten „Kriegssonder­strafrechtsverordnung” gilt die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” und kann mit dem Tode bestraft werden.
Am 18. Juli 1940 wird Rudolf Fritzsche vom Reichskriegs­gericht zum Tode verurteilt und am 20. Juli 1940 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Rudolf Fritzsche

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Register des Reichskriegsgerichts, 1940

Militärhistorisches Archiv, Prag

Sterbeurkunde von Rudolf Fritzsche vom 20. Juli 1940

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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