Rudolf Fritzsche
Er hält jedoch an seinen Glaubensüberzeugungen fest und wird 1936 vom Sondergericht Weimar wegen seiner Betätigung für die Zeugen Jehovas zu einem Jahr Haft verurteilt. Auch sein Vater wird inhaftiert.
Als Rudolf Fritzsche im April 1940 zur Wehrmacht eingezogen wird, verweigert er aus religiösen Gründen den Militärdienst und den Fahneneid. Nach der am 26. August 1939 in Kraft getreten „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” gilt die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” und kann mit dem Tode bestraft werden.
Am 18. Juli 1940 wird Rudolf Fritzsche vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 20. Juli 1940 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Rudolf Fritzsche
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Register des Reichskriegsgerichts, 1940
Militärhistorisches Archiv, Prag
Sterbeurkunde von Rudolf Fritzsche vom 20. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





