Heinz Funcke


Erkennungsdienstliche Aufnahme von Heinz Funcke
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 17479
Im August 1943 ist er nach einem Luftangriff auf Berlin zu Löscharbeiten eingesetzt, während derer er aus einer Wohnung Tabakwaren, Alkohol, Stiefel sowie einen Fotoapparat entwendet. Er wird am 9. September 1943 vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin auf Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” wegen „Plünderns” zum Tode verurteilt.
Nach der Ablehnung seines Gnaden­gesuchs wird Heinz Funke am 24. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift gegen Heinz Funcke, 3. September 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 17479
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Funke
Aktenzeichen: 5 P Js 1210/43
Berlin-Plötzensee, den 17. Sept. 1943
An
Herrn Reichsminister der Justiz
in Berlin
Wilhelmstr. 65
In meiner obigen Strafsache wurde ich am 9.9.43 durch das Sondergericht VI Berlin, zum Tode verurteilt. Ich erlaube mir, den Herrn Reichsminister zu bitten, mir einen Gnadenerweis zuteil werden zu lassen.
Ich bin 22 Jahre alt, verheiratet und habe 1 Kind. Von Beruf bin ich Maschinenbauingenieur; seither nicht vorbestraft. Von Februar 41-Januar 43 war ich Soldat und nahm bis zu meiner Verwundung am 26.1.42 am Ostfeldzug teil. An einem freiwillig teilgenommenen Stoßtrupp wurde ich verwundet (Wurf einer russ. Handgranate) Ich wurde mit dem Verwundetenabzeichen und der Ostmedaille ausgezeichnet. Freiwillig meldete ich mich an die Front, obwohl ich damals g.v.f. war.
Am 8.1.43 wurde ich wegen Dienstuntauglichkeit aus dem Wehrdienst entlassen. Seit 1930 war ich Mitglied der Hitler-Jugend und bin Träger des goldenen H.-J.-Ehrenzeichens. Über meine Frontbewährung kann Herr Oberleutnant Tildemann, Feldpost-Nr. 00897 D Auskunft erteilen.
Meine Eltern sind in Hamburg total bombengeschädigt. Sie haben alles verloren. Mein Vater, der Ortsgruppenleiter der N.S.D.A.P in Hamburg ist, wurde für seinen persönlichen Einsatz beim Terrorangriff auf Hamburg mit dem E.-K II ausgezeichnet. Von meinen beiden Brüdern ist einer im Alter von 30 Jahren im Osten gefallen, mein anderer Bruder steht als Soldat in Frankreich.
In der Nacht des Terrorangriffes auf Berlin am 24.8.43 hatte ich Luftschutzdienst im Hause meiner Arbeitgeberin der Energiebau Ost G.m.b.H. Berlin-Wilmersdorf Motzstr. 89. Für mein Verhalten während des Angriffes wurde ich durch Eintragung in das Luftschutzwachbuch öffentlich belobigt. Ich habe mich dann freiwillig mit Herrn Jütermann an Löscharbeiten in einem brennenden Haus
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in der Kaiserallee beteiligt. Von einer Frau Thormann wurden mir verschiedene Sachen angeboten, die ich aber ablehnte. Einen alten Anzug zog ich an, den mir Frau Thormann gab, da meine Garderobe durch die Löscharbeiten vollkommen durchnäßt waren. Nach dem Einsatz in der Kaiserallee half ich dann noch einer Arbeitskameradin beim Bergen ihrer Sachen. Nach dem Genuß von Alkohol nahm ich dann aus einer anderen Wohnung die mir zur Last gelegten Dinge an mich. Ich hatte vollkommen die Nerven verloren und bereue heute meine ruchlose Tat aufs schwerste.
Ich bitte den Herrn Reichsminister der Justiz mir Gelegenheit zu geben meine Tag dadurch zu sühnen, daß ich aufgrund meiner technischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu einem Dienst herangezogen werde der mit größter Lebensgefahr verbunden ist.
Ich möchte alles tun, um mich für mein Vaterland noch zu bewähren.
gez. Heinz Funcke
[Stempel 23. Sep. 1943]
Sofort!
V
1) Um 1 Anl. u. 1 ___.Abschr.
Dem Sondergericht IV
Zur gefl. Kenntnis und Stellungnahme übersandt. Bemerkenswert ist, daß Funke, der bisher hartnäckig die Tat geleugnet hatte, sich nunmehr zu ihr bekennt.
2.) 3 Tage [Stempel Berlin, den 24.9.43.
Der Generalstaatsanwalt
bei dem Landgericht
I.A.
gez. Unterschrift]
Gnadengesuch von Heinz Funcke, 17. September 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin, Nr. 17478
Ablehnung eines Gnadenerweises für Heinz Funcke vom 2. September 1943
Bundesarchiv R 3001/142791
Sterbeurkunde von Heinz Funcke vom 25. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung










