Kurt Gehricke
20. Dezember 1915, Berlin
– 2. Dezember 1944
Kurt Gehricke absolviert nach der Volksschule eine Lehre als Schneider und macht sich später in diesem Beruf selbstständig. Er wird wegen Eigentumsdelikten 1940 und 1943 zu kurzen Haftstrafen verurteilt.
Gemeinsam mit Paul Krause begeht er in der Nacht vom 17. auf den 18. November 1944 einen Geschäftseinbruch. Als die beiden Männer von Polizeibeamten kontrolliert werden, schießt Krause auf zwei Beamte, die einige Tage später an ihren Verletzungen sterben.
Krause und Gehricke können sich zunächst versteckt halten, werden jedoch kurz darauf festgenommen. Bereits am 2. Dezember 1944 werden sie vom Sonder­gericht V beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt, Paul Krause als „Volksschädling und Gewaltver­brecher” wegen Mordes, Kurt Gericke aufgrund seiner Vorstrafen als „Volksschädling und rückfälliger Dieb”.
Sie werden noch am selben Tag im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Gemeinsam mit Paul Krause begeht er in der Nacht vom 17. auf den 18. November 1944 einen Geschäftseinbruch. Als die beiden Männer von Polizeibeamten kontrolliert werden, schießt Krause auf zwei Beamte, die einige Tage später an ihren Verletzungen sterben.
Krause und Gehricke können sich zunächst versteckt halten, werden jedoch kurz darauf festgenommen. Bereits am 2. Dezember 1944 werden sie vom Sonder­gericht V beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt, Paul Krause als „Volksschädling und Gewaltver­brecher” wegen Mordes, Kurt Gericke aufgrund seiner Vorstrafen als „Volksschädling und rückfälliger Dieb”.
Sie werden noch am selben Tag im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Kurt Gehricke
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

