Georg Gerlich
Zusammen mit seinem Mitangeklagten August Golombeck wird er am 9. März 1943 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs“ unter Roland Freisler wegen „Landes­verrats“ zum Tod verurteilt. Den beiden Männern wird vorgeworfen, zwischen 1924 und 1928 militärische Geheimnisse an Polen weitergegeben zu haben.
Nach dem „Gesetz zur Ergänzung der Vorschriften gegen Landesverrat“ vom 22. November 1942 war es möglich geworden, auch Taten aus der Zeit vor der Straf­ver­schärfung bei Landesverrat im Jahr 1934 mit dem Tode zu bestrafen.
Georg Gerlich und August Golombeck werden am 10. Juni 1943 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Georg Gerlich
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofes“ gegen August Golombeck und Georg Gerlich, 9. März 1943
Bundesarchiv R 3017/10142
Sterbeurkunde von Georg Gerlich vom 11. Juni 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung








