Wilhelm Gerling
Das Sondergericht II bei dem Landgericht Cottbus verurteilt Wilhelm Gerling am 14. März 1939 wegen des Stellens einer Autofalle „in Tateinheit mit versuchtem Raub und versuchtem Mord” auf der Grundlage des im Juni 1938 erlassenen „Gesetzes gegen Straßenraubs mittels Autofallen” zum Tode. Er wird zwei Tage später, am 16. März 1939, im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee hingerichtet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Wilhelm Gerling
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Wilhelm Gerling vom 16. März 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



