Kurt Gersing
Am 2. August 1933 wird er erneut festgenommen und bis November 1934 im Konzentrationslager Oranienburg festgehalten. Auch nach seiner Entlassung leistet er Widerstand gegen das NS-Regime und wird am 6. Juni 1935 vom Kammer­gericht Berlin wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Brandenburg-Görden verbüßt.
Nach seiner Haftentlassung kommt er in Kontakt zur Widerstandsgruppe um Hanno Günther. Kurt Gersing wird am 26. August 1941 festgenommen, in das Konzentrationslager Mauthausen eingewiesen und im November 1942 in das Konzentrationslager Dachau überstellt.
Obwohl er sich der Gruppe um Hanno Günther nicht angeschlossen hat, wird er als „unbelehrbarer und unverbesserlicher Kommunist” am 23. Juli 1943 vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt.
Kurt Gersing wird während der sogenannten Blutnächte am 7. September 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Kurt Gersing
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Kurt Gersing, 23. Juli 1943
Bundesarchiv R 3018/1110
An den Herrn Generalstaatsanwalts beim Volksgericht in Berlin.
Am 23 Juli 1943 wurde ich wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt. Nach meiner Endlassung aus der Strafanstalt Brandenburg im Jahre 1939 fand ich Arbeit in einem Metallbetrieb in Berlin Neuköln. Hier arbeitete ich bis ich verhaftet wurde im August 1941. Ich arbeitete hier zur vollen Zurfriedenheit meiner Firma
Ich habe mich nach meiner Endlassung aus der Strafanstalt nicht mehr Illegal für die K.P.D oder einer anderen Staatsfeindlichen Organisation betätigt. Ich hab kein Flugblatt, keine Feindliche Zeitung oder einen Deutschfeindlichen Sender abgehört. Diese Angaben konnte ich auch bei meiner Vernehmung vor der Gestapo durch Zeugengegenüberstellung bekräftigen. Ich hatte an einer Zusammenkunft von Staatsfeinden einmal teilgenommen, aber noch am selben Abend erklärte ich das ich mich in keiner Weise mehr Politisch, Kommunistisch betätigen will. Ich habe ja dann auch jede weitere Verbindung zu diesem Kreis gelöst, und bei einem nochmaligen Treff mit den Angeschuldigten Günther, nochmals auf das Endschiedenste Abgelehnt.
Hätte ich auch trotz meiner Vorstrafe und Belehrung weiter für die K.P.D. gearbeitet, dann hätte ich dieses Gnadengesuch nicht an sie Herr Generalstaatsanwalt gerichtet. So aber bitte ich doch noch einmal von der Todesstrafe abstandzunehmen.
Kurt Gersing.
Gnadengesuch von Kurt Gersing, 9. August 1943
Bundesarchiv R 3018/1110
Sterbeurkunde von Kurt Gersing vom 10. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
Bericht über die vom 7. bis 10. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee vollstreckten Todesurteile, 17. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019






















