Kurt Gersing

16. November 1912, Berlin – 7. September 1943
Kurt Gersing

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Kurt Gersing, 1941

Bundesarchiv R 3018/1705

Kurt Gersing schließt sich 1929 dem Kommunistischen Jugendverband in Berlin-Kreuzberg an. Nach einer Auseinandersetzung zwischen jungen Kommunisten und Nationalsozialisten wird Kurt Gersing vom Schwurgericht des Landgerichts Berlin wegen schweren Landfriedens­bruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, kommt aufgrund der Weihnachts­amnestie vom 20. Dezember 1932 jedoch frei.
Am 2. August 1933 wird er erneut festgenommen und bis November 1934 im Konzentrationslager Oranienburg festgehalten. Auch nach seiner Entlassung leistet er Widerstand gegen das NS-Regime und wird am 6. Juni 1935 vom Kammer­gericht Berlin wegen „Vorbereitung zum Hoch­verrat” zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Brandenburg-Görden verbüßt.
Nach seiner Haftentlassung kommt er in Kontakt zur Wider­standsgruppe um Hanno Günther. Kurt Gersing wird am 26. August 1941 festgenommen, in das Konzentrationslager Mauthausen eingewiesen und im November 1942 in das Konzentrationslager Dachau überstellt.
Obwohl er sich der Gruppe um Hanno Günther nicht angeschlossen hat, wird er als „unbelehrbarer und unverbesserlicher Kommunist” am 23. Juli 1943 vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt.
Kurt Gersing wird während der sogenannten Blutnächte am 7. September 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Kurt Gersing

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Kurt Gersing, 23. Juli 1943

Bundesarchiv R 3018/1110

Gnadengesuch

An den Herrn Generalstaatsanwalts beim Volksgericht in Berlin.

Am 23 Juli 1943 wurde ich wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt. Nach meiner Endlassung aus der Strafanstalt Brandenburg im Jahre 1939 fand ich Arbeit in einem Metallbetrieb in Berlin Neuköln. Hier arbeitete ich bis ich verhaftet wurde im August 1941. Ich arbeitete hier zur vollen Zurfriedenheit meiner Firma
Ich habe mich nach meiner Endlassung aus der Strafanstalt nicht mehr Illegal für die K.P.D oder einer anderen Staatsfeindlichen Organisation betätigt. Ich hab kein Flugblatt, keine Feindliche Zeitung oder einen Deutschfeindlichen Sender abgehört. Diese Angaben konnte ich auch bei meiner Vernehmung vor der Gestapo durch Zeugengegenüberstellung bekräftigen. Ich hatte an einer Zusammenkunft von Staatsfeinden einmal teilgenommen, aber noch am selben Abend erklärte ich das ich mich in keiner Weise mehr Politisch, Kommunistisch betätigen will. Ich habe ja dann auch jede weitere Verbindung zu diesem Kreis gelöst, und bei einem nochmaligen Treff mit den Angeschuldigten Günther, nochmals auf das Endschiedenste Abgelehnt.
Hätte ich auch trotz meiner Vorstrafe und Belehrung weiter für die K.P.D. gearbeitet, dann hätte ich dieses Gnadengesuch nicht an sie Herr Generalstaatsanwalt gerichtet. So aber bitte ich doch noch einmal von der Todesstrafe abstandzunehmen.

Kurt Gersing.

Gnadengesuch von Kurt Gersing, 9. August 1943

Bundesarchiv R 3018/1110

Sterbeurkunde von Kurt Gersing vom 10. September 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

Bericht über die vom 7. bis 10. Septem­ber 1943 im Strafgefängnis Plötzensee vollstreckten Todesurteile, 17. September 1943

Bundesarchiv R 3001/25019

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