Elsa Göttmann
23. März 1903, Hamburg
– 10. November 1944
Das Sondergericht bei dem Landgericht Rostock verurteilt Elsa Göttmann am 4. Juli 1944 wegen Mordes zum Tode. Zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung ist sie schwanger und wird Mitte August 1944 zur Entbindung aus der Strafanstalt Dreibergen-Bützow in das Frauenstrafgefängnis Leipzig Kleinmeusdorf überführt.
Elsa Göttmann wird am 10. November 1944 in der Strafanstalt Plötzensee hingerichtet.
Das Kind ist Vollwaise und kommt in die Obhut von Elsa Göttmanns Schwester.
Elsa Göttmann wird am 10. November 1944 in der Strafanstalt Plötzensee hingerichtet.
Das Kind ist Vollwaise und kommt in die Obhut von Elsa Göttmanns Schwester.
Dokumente
Sterbeurkunde von Elsa Göttmann vom 11. November 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

