Johann Gojtka
Im Frühjahr 1939 arbeitet er bei einem deutschen Bauern und passiert deshalb regelmäßig die deutsch-polnische Grenze. Ein früherer polnischer Grenzbeamter setzt Gojtka unter Druck, für den polnischen Nachrichten­dienst zu arbeiten. Gojtka beschafft daraufhin militä­rische Nachrichten aus dem Deutschen Reich. Kurze Zeit später wirbt auch der deutsche Nachrichtendienst Gojtka an. Laut Urteil des „Volksgerichtshofs” arbeitet Gojtka daraufhin als Doppelagent für den polnischen Nachrichtendienst.
Johann Gojtka wird am 10. April 1942 durch den 5. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Landesverrats” zum Tode verurteilt. Er wird am 20. Juni 1942 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Gojtka
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Johann Gojtka vom 10. April 1942
Bundesarchiv R 3017/10125
Sterbeurkunde von Johann Gojtka vom 20. Juni 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung




















