Josef Graf

13. Juni 1882, Stegersbach – 2. März 1943
Josef Graf

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Josef Graf, 1941

Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW), Wien

Josef Graf wird am 13. Juni 1882 in Stegers­bach gebo­ren, erlernt nach dem Besuch der Volks­schule den Beruf des Schlossers und ist während des Ersten Welt­krieges Angehöriger einer Flieger­ersatz­abteilung. 1936 wird er wegen kommu­nistischer Betätigung drei Monate inhaf­tiert. Ab 1938 arbeitet er bei der Firma Vereinigte Tele­fon- und Telegrafen­fabrik als Schnitt­macher.
Graf sammelt ab Februar 1940 in seinem Betrieb als Unter­kassier Unter­stützungs­zahlungen für die Ange­hörigen inhaftierter Kommu­nisten ein. In der dort schon bestehenden Betriebs­zelle ist er außerdem an der Wei­tergabe von kommu­nistischen Flugschriften beteiligt.
Er wird am 15. August 1941 festge­nommen und am 9. Oktober 1942 vom „Volks­gerichtshof” wegen „Vorbe­reitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt. Laut Urteil hat er mit weiteren Angeklagten durch „Herstellung eines organi­satorischen Zusammen­halts” und durch „Verbrei­tung von Schriften” ein „hoch­verräterisches Unterneh­men” vorbereitet. Am 2. März 1943 wird Josef Graf im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Josef Graf

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Josef Graf und weitere Personen vom 16. Juni 1942

Bundesarchiv R 3017/24838

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Josef Graf und weitere Personen vom 9. Oktober 1942

Bundesarchiv R 3017/24838

An die geehrte Frau Klara Hitler,
Berchtesgaden


In der Strafsache gegen Wyt und andere, (Aktenzeichen 7 J. 186/42, 5 H. 117/42), ist unser armer Papa, Herr Josef Graf, Schnittmacher aus Wien 12., Hauptstraße 27, durch Urteil des Volksgerichthofes Berlin zum Tode verurteilt worden. Die Endesgefertigten Kinder, Uffz. Heinrich Graf, Träger des Eisernen Kreuzes I und II, Gisela Wilcek geb. Graf, Leopoldine Göbel geb. Graf und Rudolf Graf, bitten inständigst mit aufgehobenen Händen, dieses Urteil an unsern Papa nicht zu vollstrecken und eine Begnadigung aus nachstehenden angeführten Punkten herbeizuführen.
Unser armer Papa ist durch den seinerzeitigen Deutsch-Russischen Freundschaftpaktes stark beeindruckt gewesen. Er war zwar immer sozial denkend eingestellt, doch kommunistisch eingestellt war er nie. Er war ein Wiener Arbeiter, er war dem Deutschen Staaten nicht feindlich eingestellt und war sogar im Jahre 1937. freiwillig als Rüstungsarbeiter in Berlin tätig. Oft und oft hat unser Papa sich für andere eingesetzt und wenn irgendwer an seine sozialdenkende

Art appellierte, so war er der letzte der seinen letzten Groschen opferte, wenn er dem andern helfen konnte. Und so ist es, natürlich nur durch Verleitung der andern leicht gewesen, unsern armen Papa zu Handlungen zu verleiten, über deren Sinn er sich überhaupt nicht im klaren gewesen sein konnte. Er war immer in erster Linie Familienvater und hat sein bestes und letztes der Familie gegeben und seine sieben Kinder nur zum guten erzogen.
Es ist schon deshalb für uns Kinder klar, daß unser Papa nur einer Verleitung zum Opfer gefallen ist. Er hat als guter Arbeiter überall mitgetan, er war schon in der Illegalen Zeit als Arbeiter bei den Reichsdeutschen Versammlungen anwesend und es kann unsern Papa niemand nachsagen, daß er nur eine bestimmte Sorte von Menschen unterstützt hat. Unser Papa war leicht beeinflußbar. Vielleicht ist es nur deshalb soweit gekommen, daß unser Papa bis zum Gericht gekommen ist.
Jedenfalls trifft uns die Botschaft, daß unser Papa zum Tode verurteilt wurde, jeden von uns wie ein Keulenschlag. Wir Kinder sind verzweifelt, verzweifelt, wie wir es nicht sagen können. Es muß doch eine Möglichkeit geben, unsern armen Papa vor der größten Schande, die einen Menschen treffen kann, zu be-

wahren, und uns Kinder noch einmal die Möglichkeit zu geben, unsern Papa noch einmal zu sehen.
Wir bitten mit aufgehobenen Händen, an unsern Papa ein mildes Urteil zu ausüben, wir bitten, den alten armen Mann, der im 61. Lebensjahr steht und schon 15 Monate lang im Kerker sitzt, uns wiedergeben zu wollen, es kann doch nicht möglich sein, daß es war sein sollte, daß wir unseren Papa nicht mehr wiedersehen sollten.
Wehrte Gnädige Frau!
Mit heißem Dank bitten wir um gütigste Aufnahme unseres Bittgesuches.

Gisela Wilcek, geb. Graf
Wien 12/82, Meidling-Hauptstr 27/

Gnadengesuch von Stefanie Schober für ihren Verlobten Josef Graf adressiert an „Klara Hitler”, die schon 1907 verstorbene Mutter Adolf Hitlers

Bundesarchiv R 3017/24860

Josef Graf
Berlin-Plötzensee, den 25. Oktober 1942.

An den Herrn Reichsminister der Justiz in Berlin Wilhelmstr.

Sehr geehrter Herr Reichsminister!
Der Strafgefangene Josef Graf geboren am 13. Juni 1882 in Stegersbach, Bz. Güßing, nach Köln-Rhein zuständig. Derzeit in der Str. A. Plötzensee, wurde am 9. Oktober 1942 von 5. Senat des Volksgerichtshofe zum tode verurteilt. Ich bitte den Herrn Reichsminister der Justiz, die Todestrafe auf eine Zuchthausstrafe umzuwandeln!
Zur Begründung möchte ich folgendes anführen. Bin 60 Jahre alt, habe 46 Jahre lang treu und fleißig gearbeitet, Ich war 36 Jahre verheiratet und bin seit 2. März 1940 verwitwet. An unserer Ehe sind 13 Kinder entsproßen, davon sind 6 gestorben und 7 Kinder sind am leben, davon sind 5 Söhne und 2 Töchter. Von diesen 7 Kindern sind 6 verheiratet und da jüngste wird erst in Februar 18 Jahre alt. Von diesen 5 Söhne und 2 Schwiegersöhne sind 3 eingerückt und die überigen sind in Kriegsbetrieben enthoben. Der jüngste ist noch in der Lehre bei einer großen Baufirma in Büro, war aber auch schon bei der Musterung und muß in Frühjahr einrücken!
Ich glaube Herr Reichsminister der Justiz, daß es meine 7 Kinder und meine 2 Schwiegersöhne, sowie meinen 5 Engelkinder, schlecht verstehen möchten, wenn

die todesstrafe an mich angewendet würde, Zumal der eine Sohn, der schon das 4. Jahr in Felde ist, um den schweren Kampf den Deutschland führt, für seine Freiheit! Der selbe Sohn der seit 1939 bei die Pioniere ist und erst 22 Jahre alt ist und schon in verschiedenen Länder gekämpft hat, so in Holland, Belgien, Frankreich, Jugoslavien und seit Kriegsbegin mit Rußland, im Osten kämpft! Da er sehr tüchtig sein muß, beweist sich dadurch, daß er mit seine 22 Jahre die er alt, ist, heute schon Unteroffizier ist und das Eisene Kreuz II. und I. Klaße besitzt, sowie eine Ostmedaile. Er ist bereits schon wieder eingetragen zur beförderung zum Feldwebel! Für sein unermüdliches kämpfen für Vaterland! Herr Reichsminister, da mein Fall, für dessen ich verurteilt wurde, ist garnicht so schwer, daß mann mich zum tode verurteilt, denn ich bin doch von den 8 verurteilten der letzte, also am leichtesten belastet und trotz dem das schwere Urteil.
Herr Reichsminister, ich habe mich nie in meinen jungen Jahren um Politik gekümert, da ich ja lange Jahre als Werkmeister in Stellung war. Und ich kann Ihnen versichern Herr Reichsminister, daß ich mich auch in meinen alten Tagen nicht mehr um Politik kümen werden! Auf Grund dessen möchte ich in Herrn Reichsminister der Justiz bitten, all daß zu berücksichtigen und das todes Urteil auf eine Zuchthausstrafe umzuwandeln. Bemerken möchte ich noch, daß meine jüngste Tochter mit 20 Jahre die verheiratet ist und ein Kind hat und Ihr Mann eingerückt ist, mit den jüngsten Sohn der erst 18 Jahre alt wird alleine zu hause sind und führen den Haushalt! Josef Graf

Gnadengesuch von Josef Graf an den Reichsminister der Justiz vom 25. Oktober 1942

Bundesarchiv R 3017/24860

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