Fritz Gröbe
Fritz Gröbe wird am 2. August 1943 vorläufig festge­nommen. Er soll gegenüber einem Bekannten erklärt haben, dass die nationalsozialistische Regierung bald abdanke und Göring und Goebbels ihr Geld bereits ins Ausland gebracht hätten.
Er wird am 8. September 1943 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler auf der Grundlage der „Kriegssonderstrafrechtsver­ordnung” wegen „Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode verurteilt. Obwohl Reichsjustizminister Otto Georg Thierack Kritik an der Urteilspraxis von Roland Freisler übt, macht er von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch.
Fritz Gröbe wird am 13. September 1943 im Straf­gefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Fritz Gröbe
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Fritz Gröbe, 8. September 1943
Bundesarchiv R 3017/2671
Ablehnung eines Gnadenerweises für Fritz Gröbe durch den Reichsminister für Justitz, 10. September 1943
Bundesarchiv R 3017/2671
Schreiben des Reichsministers der Justiz an Roland Freisler, in dem er die Begründung des Todesurteils gegen Fritz Gröbe kritisiert, 11. September 1943
Bundesarchiv R 22/4694
Antwortschreiben Roland Freislers, der an seiner Urteilsbegründung für das Todesurteil gegen Fritz Gröbe festhält, 28. September 1943
Bundesarchiv R 22/4694












