Fritz Gröbe

31. Juli 1886, Penig – 13. September 1943
Der im sächsischen Penig geborene Fritz Gröbe arbeitet nach dem Besuch der Volks­schule im Land­maschinen­betrieb seines Vaters. Er nimmt am Ersten Welt­krieg teil und über­nimmt 1919 den väter­lichen Betrieb.
Fritz Gröbe wird am 2. August 1943 vorläufig festge­nommen. Er soll gegenüber einem Bekannten erklärt haben, dass die national­sozialis­tische Regierung bald abdanke und Göring und Goebbels ihr Geld bereits ins Ausland gebracht hätten.
Er wird am 8. September 1943 vom 1. Senat des „Volks­gerichtshofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler auf der Grund­lage der „Kriegs­sonder­strafrechts­ver­ordnung” wegen „Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode verurteilt. Obwohl Reichs­justizminister Otto Georg Thierack Kritik an der Urteils­praxis von Roland Freisler übt, macht er von seinem Begna­digungs­recht keinen Gebrauch.
Fritz Gröbe wird am 13. September 1943 im Straf­gefängnis Berlin-Plötzen­see ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Fritz Gröbe

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Fritz Gröbe, 8. September 1943

Bundesarchiv R 3017/2671

Ablehnung eines Gnadenerweises für Fritz Gröbe durch den Reichsminister für Justitz, 10. September 1943

Bundesarchiv R 3017/2671

Schreiben des Reichsministers der Justiz an Roland Freisler, in dem er die Begründung des Todesurteils gegen Fritz Gröbe kritisiert, 11. September 1943

Bundesarchiv R 22/4694

Antwortschreiben Roland Freislers, der an seiner Urteilsbegründung für das Todesurteil gegen Fritz Gröbe festhält, 28. September 1943

Bundesarchiv R 22/4694

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