Kurt Gröbe
Kurt Gröbe, der mehrfach wegen Eigentumsdelikten vorbestraft ist, wird am 16. April 1943 festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, sich gegenüber Arbeitskollegen negativ über das NS-Regime und den Kriegsverlauf geäußert zu haben. So soll er eine deutsche Kriegs­niederlage vorausgesagt und behauptet haben, der „Führer” habe einen Nervenzusammenbruch erlitten. Zudem soll er die ausländischen „Zivilarbeiter” in seinem Betrieb zur Arbeitsniederlegung aufgefordert haben.
Am 30. Juli 1943 wird Kurt Gröbe vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” und „Feindbegünstigung” zum Tode verurteilt.
Kurt Gröbe wird am 8. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Kurt Gröbe
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Kurt Gröbe, 30. Juli 1943
Bundesarchiv R 3017/32179
Stellungnahme der Gestapo zum Gnadengesuch von Kurt Gröbe und zum Umgang mit seinem Leichnam, 12. August 1943
Bundesarchiv R 3017/32179
Sterbeurkunde von Kurt Gröbe vom 14. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
Bericht über die vom 7. bis 10. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee vollstreckten Todesurteile, 17. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019























