Fritz Großpietsch
Mit Kollegen verbreitet er ein Spottgedicht auf Hitler, den Krieg und die NSDAP. Großpietsch wird daraufhin denunziert und am 13. September 1943 gemeinsam mit seinen Kollegen wegen „staatsfeindlicher Betätigung” festgenommen. Als der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels von dem Vorfall erfährt, fordert er ein schnelles Todesurteil.
Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, Fritz Großpietsch und Dorothea Fonden werden am 2. Oktober 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt. Bereits zwei Tage später werden sie vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt.
Fritz Großpietsch wird gemeinsam mit Johann Dombrowski, Fritz Pahnke, und Dorothea Fonden nur einen Tag nach dem Todesurteil im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Fritz Großpietsch
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Fritz Großpietsch und andere, 2. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3017/34108
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Fritz Großpietsch und andere, 4. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3017/5354

















