Georges Guibout
Das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin klagt ihn zusammen mit zehn weiteren Zwangsarbeitern an und verurteilt ihn am 22. Juni 1944 zum Tode.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird der 22-jährige Georges Guibout am 4. August 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Georges Guibout
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Guibout Georges
Gef.B.Nr. 2573. 7.253
Berlin-Tegel, den 24. Juni 1944
Seidelstraße 39
Haus I.
An das Reichs-Justizministerium in Berlin.
Am 22. Juni 1944 wurde ich vom Sondergericht Berlin als Volksschädling zum Tode verurteilt. Es war mir zur Last gelegt, an einem Einbruchsdiebstahl beteiligt gewesen zu sein, bei welcher Gelegenheit Tabak und Rauchwaren gestohlen wurden. Meine Schuld habe ich erkannt; aber es war mir nicht um das Stehlen und auch nicht wegen der Rauchwaren, da ich sehr wenig rauche; sondern weil ich an diesem Tage des Diebstahls in betrunkenem Zustand war. Die Tat habe ich schon oft und bitter bereut; denn ich stamme von recht ehrbaren Eltern und ich bin nicht vorbestraft.
Für diesen Dummenjungenstreich (bin 22 Jahre alt) bitte ich nochmals um Verzeihung und um Gnade.
G. Guibout
V.
1.) Urschr. m. Gn.G. dem Sondergericht IV
hier
mit der Bitte um Stellungnahme
Berlin, den 1.7.1944.
2.) 3 Tage [Stempel und
Unterschrift]
b. P. GnS. 282.44
~~~~~
V.
An Herrn Generalstaatsanwalt Thier [?]
Az. zurückgesandt.
Bei der Schwere der Verfehlungen befürwortet das Son-
dergericht einen Gnadenerweis nicht.
Berlin, den 6. Juli 1944
Der Vorsitzen des Sondergerichts IV.
[Unterschrift]
Vom R.Min. d. J. abgel___
-vgl. Vfg. Bl 160 d.A.-
Gnadengesuch von Georges Guibout, 24. Juni 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 3999/13
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Georges Guibout, 4. August 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 3999






