Gustav Hainke
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” gilt und mit dem Tode bestraft werden kann.
Gustav Hainke wird am 30. November vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Er wird am 22. Dezember 1939 gemeinsam mit fünf weiteren Zeugen Jehovas, die den Dienst an der Waffe verweigert haben, im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gustav Hainke
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Gustav Hainke vom 22. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



