Erna Hallmann
Nachdem sie versucht hat, in einem Restaurant eine Handtasche zu stehlen, wird sie am 15. November 1943 festgenommen. Während der Verhöre gesteht sie eine Reihe Handtaschendiebstähle, die sie auf Berliner Wochenmärkten begangen hat und durch die sie vor allem in den Besitz von Lebensmittelkarten gelangt ist.
Der Prozess gegen sie findet am 3. Mai 1944 vorm Sonder­gericht I beim Landgericht Berlin statt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Hallmann die kriegs­bedingten Umstände, durch die es zu längeren Warte­zeiten an den Verkaufsständen gekommen sei, für ihre Taten ausgenutzt habe.
Erna Hallmann wird deshalb auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” und als „gefährliche Gewohnheitsverbrecherin” zum Tode verurteilt und am 26. Mai 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Erna Hallmann aus dem Frauengefängnis Barnimstraße
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1094/1
Mitteilung über die Hinrichtung von Erna Hallmann, 26. Mai 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1094/1
Sterbeurkunde von Erna Hallmann vom 27. Mai 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





