Johann Hammermüller

27. Oktober 1919, Groß Grillowitz/Znaim (České Křídlovice) – 19. April 1940
Johann Hammer­müller wächst im deutschs­prachigen Gebiet der Tschecho­slowakei auf. Seine Familie gehört zur deutschen Minder­heit und betreibt Land­wirtschaft.
Nach der Annexion der Sudeten durch das Deutsche Reich wird Johann Hammer­müller zum Militär­dienst in die Wehr­macht eingezogen. Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegs­­sonder­straf­rechts­­verord­nung” in Kraft getreten, nach der die Verwei­gerung des Militär­­dienstes als „Zerset­zung der Wehr­­kraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Am 3. Februar 1940 erhebt der Ober­reichs­kriegs­anwalt Anklage gegen ihn wegen „Landes­verrats und Fahnen­fluchts” und am 12. März 1940 verur­teilt das Reichs­kriegs­gericht Johann Hammer­müller zum Tode. Er wird 20-jährig am 19. April 1940 im Strafge­fängnis Berlin-Plötzen­see ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Johann Hammermüller

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Sterbeurkunde von Johann Hammermüller vom 19. April 1940

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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