Johann Hammermüller
Nach der Annexion der Sudeten durch das Deutsche Reich wird Johann Hammermüller zum Militärdienst in die Wehrmacht eingezogen. Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Am 3. Februar 1940 erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn wegen „Landesverrats und Fahnenfluchts” und am 12. März 1940 verurteilt das Reichskriegsgericht Johann Hammermüller zum Tode. Er wird 20-jährig am 19. April 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Hammermüller
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Johann Hammermüller vom 19. April 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



