Ernst von Harnack
Im Juli 1933 wird er für mehrere Wochen inhaftiert, weil er sich für verhaftete Sozialdemokraten und Gewerkschaftsführer einsetzt. Auch nach seiner Haftentlassung unterstützt er weiterhin politisch und rassisch Verfolgte. In den folgenden Jahren übt er verschiedenste Tätigkeiten aus. Sein Büro in der Berliner Kronenstraße dient als Treffpunkt für politisch Gleichgesinnte. Aufgrund seiner vielfältigen Verbindungen wird er zu einem wichtigen Vermittler zwischen verschiedenen oppositionellen Kräften.
Nach dem Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 wechselt Harnack mehrfach seinen Aufenthaltsort, um sich dem Zugriff der Gestapo zu entziehen. Am 29. September wird er in der Wohnung des Berliner Pfarrers Arthur Rackwitz festgenommen und in das Zellengefängnis Lehrter Straße eingeliefert.
Am 1. Februar 1945 wird Ernst von Harnack vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt und am 5. März 1945 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Haftbefehl für Ernst von Harnack, zugestellt im Zellengefängnis Lehrter Straße 3, vom 20. Dezember 1944
Bundesarchiv N 1339/1
Gefangenenkarte von Ernst von Harnack
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Ernst von Harnack, 1. Februar 1945
Bundesarchiv R 3017/3376
Sterbeurkunde von Ernst von Harnack vom 6. März 1945
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung













