Walter Hartmann
Im Juli 1938 wird er für Arbeiten beim Bau des „Westwalls” dienstverpflichtet. Walter Hartmann geht aus Furcht vor einer Verurteilung nach einem Diebstahl im Februar 1939 nach Frankreich. Dort wird er festge­nommen und vom französischen Geheimdienst verhört. Diesem gegenüber berichtet er von seiner Arbeit am „Westwall” und erklärt sich zum Eintritt in die französische Fremdenlegion bereit. Bereits im April 1939 wird er jedoch als untauglich entlassen. Er versucht nach Luxemburg zu gelangen, wo er aber zur Weiterreise nach Deutschland gezwungen wird. Beim Über­schreiten der deutschen Grenze wird er am 8. Mai 1939 festge­nommen.
Walter Hartmann wird am 28. November 1939 vom „Volksgerichtshof” wegen „Landesverrats” zum Tode verurteilt. Nachdem seine Begnadigung vom Reichs­minister der Justiz abgelehnt worden ist, wird Walter Hartmann am 23. Februar 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Walter Hartmann
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Walter Hartmann, 28. November 1939
Bundesarchiv R 3017/10441
Ablehnung eines Gnadenerweises für Walter Hartmann durch den Reichsminister der Justiz Franz Gürtner, 19. Februar 1940
Bundesarchiv R 3017/10441
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Walter Hartmann, 23. Februar 1940
Bundesarchiv R 3017/10441
Bekanntmachung der Hinrichtung von Walter Hartmann, 23. Februar 1940
Bundesarchiv R 3017/10441




















