Rupert Heider
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militär­dienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Rupert Heider wird am 18. April 1940 vom Reichskriegs­gericht zum Tode verurteilt und am 15. Juni 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Rupert Heider
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde für Rupert Heider, 15. Juni 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



