Charlotte Heinrich

7. September 1916, Stettin (Szczecin) – 12. Januar 1945
Charlotte Lau ist als Hausgehilfin tätig. 1937 heiratet sie Kurt Heinrich und hat mit ihm zwei Söhne. Nachdem ihr Mann zur Wehrmacht eingezogen worden ist, versieht sie in ihrem Wohnhaus in Stettin eine Hauswartstelle.
In der Nacht zum 30. August 1944 findet ein schwerer Luftangriff auf Stettin statt. Charlotte Heinrich hält sich in dieser Nacht bei ihrer Schwester auf. Als sie am nächsten Tag in ihre Wohnung zurückkehrt, stellt sie fest, dass das Haus schwer beschädigt worden ist und teilweise in Flammen steht. Einige Hausbewohner haben bereits Sachen aus den beschädigten Wohnungen geborgen. Charlotte Heinrich kann verschiedene Gegenstände aus ihrer eigenen und aus der Wohnung einer abwesenden Nachbarin retten. Dabei nimmt sie einige Handtücher und Bekleidungsstücke der Nachbarin mit in ihr neues Quartier.
Sie wird daraufhin angezeigt und am 12. Dezember 1944 vom Sondergericht beim Landgericht Stettin wegen „Plünderns” auf der Grundlage der „Volksschädlings­verordnung” zum Tode verurteilt.
Charlotte Heinrich wird nach Berlin überstellt und am 12. Januar 1945 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Urteil des Sondergerichts Stettin gegen Charlotte Heinrich, 12. Dezember 1944

Landesarchiv Berlin A Rep. 365, Nr. 95

zurück