Theodor Hertel
Nach der Abtretung des Memelgebiets im Zuge des Versailler Vertrags wird Theodor Hertel litauischer Staatsangehöriger mit der Eigenschaft eines Bürgers des Memelgebiets. 1930 tritt er in die NSDAP ein und wird zudem ehrenamtlicher Geschäftsführer der Memelländischen Volkspartei.
1929 lässt er sich vom litauischen Nachrichtendienst anwerben und liefert diesem gegen einen festen Monatslohn bis 1932 Informationen. 1932 geht er zurück nach Königsberg, wird 1933 wieder deutscher Reichsangehöriger und ist Teil der dortigen NSDAP-Gauleitung.
Wegen seiner Betätigung für den litauischen Nachrichtendienst wird Theodor Hertel am 30. Juni 1940 festgenommen, vom „Volksgerichtshof” am 13. Januar 1943 wegen „Landesverrats” zum Tode verurteilt und am 1. Juni 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Theodor Hertel, 1942 [undatiert]
Bundesarchiv R 3017/10652
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Theodor Hertel vom 13. Januar 1943
Bundesarchiv R 3017/10652
Sterbeurkunde von Theodor Hertel vom 2. Juni 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
























































