Franz Herzig
Anfang 1944 schließt er sich einer Gruppe Tschechen an, die in Berlin von Januar bis Mai 1944 zahlreiche nächtliche Einbrüche in Lebensmittel- und Bekleidungsgeschäften begeht und die Waren zu hohen Preisen weiterveräußert.
Am 30. September 1944 verurteilt das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin ihn auf Basis der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Volksschädlingsverordnung” wegen „fortgesetzten Kriegswirtschaftsverbrechen zugleich mit schwerem Diebstahl” zusammen mit sechs weiteren Angeklagten zum Tode. Die sieben jungen Männer werden am 20. Oktober 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anordnung zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen Franz Herzig und andere vom 12. Okto­ber 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1752
Mitteilung über die Hinrichtung von Franz Herzig, 20. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1752
Sterbeurkunde von Franz Herzig vom 21. Oktober 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





