Gottfried Herzog
Nach der bereits am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegs­sonderstrafrechtsverordnung” wird die Verweige­rung des Wehrdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.
Gottfried Herzog wird festgenommen und über Wien nach Berlin gebracht. Er wird am 5. Oktober 1939 vom Oberreichs­kriegsanwalt angeklagt und am 23. November vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt.
Gottfried Herzog und vier weitere österreichische Zeu­gen Jehovas, die den Dienst an der Waffe verweigert haben, werden am 6. Januar 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gottfried Herzog
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Abschiedsbrief von Gottfried Herzog an seine Frau und seine Tochter, 5. Januar 1940
Verein Lila Winkel, Österreich
Sterbeurkunde von Gottfried Herzog vom 6. Januar 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung










