Max Hilliges
Am 6. April 1945 stürmen bis zu 200 Frauen und Männer mehrere Rahnsdorfer Bäckereien, nachdem der dortige Ortsgruppenleiter der NSDAP Sondermarken für Brot lediglich an Parteimitglieder ausgegeben hat.
Anwohnerinnen denunzieren die beteiligen Personen bei der Polizei. Angezeigt wird auch Max Hilliges, der in einer der Bäckereien Reparaturarbeiten vorgenommen und das Verhalten der Frauen verteidigt hat. Die vom Orts­gruppenleiter verständigte Gestapo nimmt wenige Stunden später etwa 15 Personen fest, darunter Max Hilliges.
Am 7. April 1945 tritt auf Befehl des Berliner Gauleiters Joseph Goebbels ein Standgericht zusammen, das Max Hilliges wegen „Landfriedensbruch und Wehrkraftzersetzung" zum Tode verurteilt. Margarete Elchlepp und ihre Schwester Gertrud Kleindienst werden als „Rädelsführer“ wegen „Landfriedensbruchs“ und „Plünderns“ ebenfalls zum Tode verurteilt.
Während Gertrud Kleindienst als Mutter dreier Kinder zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe begnadigt wird, werden Max Hilliges und Margarete Elchlepp noch in der Nacht zum 8. April im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Da Goebbels weitere Aufstände fürchtet, lässt er die Vollstreckung der Todesurteile zur Abschreckung auf Plakaten in Rahnsdorf bekannt geben.
Dokumente
letzte Aufnahme der Familie Hilliges, von links: Elise, Waltraut und Max Hilliges
Privatbesitz
Abschrift der Plakate, die nach der Hinrichtung von Max Hilliges und Margarete Elchlepp in Rahnsdorf ausgehängt wurden, 1945
Landesarchiv Berlin C Rep. 118-01, Nr. 2012





