Jean Holbrecht
Nach einem Fliegerangriff auf das Barackengelände in der Nacht zum 24. August 1943 entwendet Holbrecht zwei Koffer von französischen Zwangsarbeitern. Das Sondergericht IV beim Landgericht Berlin verurteilt den vorbestraften Holbrecht am 16. Dezember 1943 auf Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ zum Tode.
Der 32-jährige Jean Holbrecht wird am 14. Januar 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Verzicht auf Gebrauch des Gnadenrechts durch Reichsminister der Justiz Thierack, 5. Januar 1944
Bundesarchiv R3001/142806
Sterbeurkunde von Jean Holbrecht vom 15. Januar 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



