Jean Holbrecht

27. Januar 1911, Brüssel – 14. Januar 1944
Jean Holbrecht erlernt nach dem Besuch der Volks­schule das Schuh­macher­handwerk. Nebenbei ist er als Dach­decker tätig. Zusammen mit seiner Frau kommt er im Juli 1943 als „Zivil­arbeiter“ nach Deutsch­land und arbeitet bei den Daimler-Benz-Wer­ken in Berlin-Marien­felde.
Nach einem Flieger­angriff auf das Baracken­gelände in der Nacht zum 24. August 1943 entwendet Holbrecht zwei Koffer von französischen Zwangs­arbeitern. Das Sonder­gericht IV beim Land­gericht Berlin verurteilt den vorbestraften Holbrecht am 16. Dezember 1943 auf Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung“ zum Tode.
Der 32-jährige Jean Holbrecht wird am 14. Januar 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Verzicht auf Gebrauch des Gnadenrechts durch Reichsminister der Justiz Thierack, 5. Januar 1944

Bundesarchiv R3001/142806

Sterbeurkunde von Jean Holbrecht vom 15. Januar 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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