Willi Itau
Im gleichen Jahr kommt er in eine Fürsorgeeinrichtung. Er erlernt den Beruf des Melkers und arbeitet an einem Hof in der Uckermark. 1939 verurteilt das Amtsgericht Berlin Willi Itau zu einer weiteren Jugendstrafe, die er bis Frühjahr 1940 im Jugendgefängnis Naugard verbüßt.
Im April 1940 soll Willi Itau in Berlin eine schwere Körperverletzung begangen haben, die er nicht bestreitet, jedoch den Tatvorgang vor Gericht anders schildert. Ihm wird jedoch nicht geglaubt.
Am 24. Juli 1940 wird Willi Itau in das Konzentrationslager Hamburg-Neuengamme verschleppt und in „Schutzhaft“ gehalten. Am 2. Juli 1941 verurteilt das Sondergericht III beim Landgericht Berlin ihn wegen „Verbrechens nach § 2 der Volksschädlingsverordnung vom 5. September 1939 in einem besonders schweren Fall in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung“ zum Tode. Er wird am 29. August 1941 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Willi Itau
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Brief des Rechtsanwalts von Willi Itau an das Sondergericht beim Landgericht Berlin vom 27. Juni 1941
Landesarchiv Berlin Rep. 12 C Berlin II, Nr. 575
Urteilstenor des Sondergerichts III bei dem Landgericht Berlin gegen Willi Itau vom 2. Juli 1941
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 575
Sterbeurkunde von Willi Itau vom 29. August 1941
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung








