Hedwig Jahn

24. Dezember 1890, Chorinchen – 2. März 1944
Hedwig Arndt arbeitet nach dem Besuch der Volksschule vor allem als Hausgehilfin. 1910 heiratet sie den Klempner Karl Jahn und bringt in den folgenden Jahren zwei Söhne zur Welt.
Als die Wohnung der Eheleute in Berlin-Mitte im November 1943 bei einen Bombenangriff zerstört wird, bekommen sie die vorübergehend leerstehende Mietwohnung eines anderen Paares zugewiesen. Als sie nach einem weiteren Luftangriff im Dezember 1943 erneut die Wohnung wechseln müssen, nehmen sie Gebrauchsgegenstände und Kleidung dieses Paares in ihr neues Quartier mit.
Hedwig und Karl Jahn werden angezeigt und am 22. Januar 1944 festgenommen. Das Sondergericht III beim Landgericht Berlin verurteilt beide am 7. Februar 1944 wegen „Plünderns” zum Tode. Sie werden am 2. März 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Anklageschrift gegen Hedwig und Karl Jahn, 26. Januar 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 500

Urteil des Sondergerichts III beim Landgericht Berlin gegen Hedwig und Karl Jahn, 7. Februar 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 500

Jahn u Frau geb. Arendt.
2750/43.
Aktenzeichen: 5. P. K. Js. 25/44.

Berlin-Plötzensee, den 25. 2. 1944

An den Sonderbeauftragten des Gnadengesuches.

Ich bitte den Herrn Reichsminister der Justiz um Gnade, unser Todesurteil in einer Zuchthausstrafe umzuwandeln. Unser beider Lebenslauf, war immer Einwandfrei, und straffrei; wir haben uns nie in unserm Leben etwas zu Schulden kommen lassen. Wir sind zwei mal ausgebombt worden, und wußten, wir schwer es ist alles Hab und Gut zu verlieren; wir hatten keine Absicht, uns fremde Sachen anzueignen, unser Wille war, alles richtig zurückzuerstatten. Die Inhaberin der Sachen kam, und wollte die Sachen abholen; da ich erst um ½ 7 Uhr von der Arbeit kam, bat ihr meine Frau, ob Sie nicht noch eine Besorgung zu machen hätte bis ich von der Arbeit zurück bin das bejahte diese Frau denn wir wollten alles in Gemeinschaft regeln; diese Frau ging aber zur Kriminalpolizei, und als ich nach Hause kam, war meine Frau schon verhaftet und nachdem, wurde auch ich verhaftet und wir wurden vernommen, und des Plünderns beschuldigt was uns gänzlich fern lag. Denn wir haben 2 Söhne im Felde welche uns am Herzen liegen der eine dient schon von 1938 und der zweite seid 1939 beide gänzlich unbestraft. b.w.


Nun bitte ich den Herrn Reichsminister der Justiz nochmals um Gnade, das unser beider Todesurteil in einer Zuchthausstrafe umgewandelt wird.


Karl Jahn Hedwig Arendt

Karl Jahn und Frau geb Arendt.

Gnadengesuch von Hedwig und Karl Jahn, 25. Februar 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 500

Sterbeurkunde von Hedwig Jahn vom 3. März 1944

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

zurück