Bernhard Jarnier

17. Oktober 1922, Le Havre – 16. März 1945
Der Filmvorführer Bernhard Jarnier kommt im Oktober 1940 als französischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland. Jarnier arbeitet zunächst in Bremen, dann in Hannover-Mellendorf bei einem Bauern. Nach Ablauf seines Arbeitsvertrags kehrt er nach Frankreich zurück.
Im April 1941 kommt Jarnier erneut nach Deutschland. 1942 wird er für 13 Monate beim Reichsarbeitsdienst in Spandau-West eingestellt. Als ihm der Urlaub verwehrt wird, verlässt Jarnier seine Arbeitsstelle. Nach zwei Wochen wird er von der Polizei festgenommen und verbüßt eine Strafe von einem Monat im „Arbeits­erziehungslager“ Großbeeren. Anschließend arbeitet er für drei Monate bei der Ofenbaufirma Koths.
Jarnier kommt unter dem Verdacht des Schwarzhandels als Untersuchungs­gefangener in das Strafgefängnis Plötzensee. Nach vier Monaten bricht er im August 1944 aus.
Das Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin verurteilt Jarnier am 18. Dezember 1944 wegen vier Einbruchdiebstählen auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung“ zum Tode. Am 8. Januar weist der Reichsminister der Justiz daraufhin, dass Jarnier bei der ersten ihm vorgeworfenen Tat noch im Gefängnis saß. Das Urteil wird dennoch vollstreckt.
Am 16. März 1945 wird der 22-jährige Bernhard Jarnier im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Schriftwechsel zwischen dem Reichsjustizministerium und dem Kammergericht Berlin wegen Unstimmigkeiten im Todesurteil gegen Bernhard Jarnier, 8. Januar 1945

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 2147/1

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