Jadvyga Jokšutė
Vom sowjetischen Nachrichtendienst angeworben, soll sie ihre deutschen Verwandten im ostpreußischen Tilsit besuchen und das deutsche Militär beobachten. Außer­dem soll sie weitere Personen für den sowjetischen Nachrichtendienst rekru­tieren. Dazu gehören bald ihre Tante Anna Jokschus und eine Bekannte in Tilsit.
Zwecks „Besuchs von Verwandten” in Deutschland reist Jadvyga Joksute immer wieder zu ihrer Tante, beo­bachtet dabei die Bewegungen des deutschen Militärs und gibt diese Informationen an den sowjetischen Nachrichtendienst weiter.
Wegen der Weitergabe geheimer militärischer Infor­mationen an die Sowjetunion verurteilt der 5. Senat des „Volksgerichtshofs” Jadvyga Jokšutė am 29. September 1942 zum Tode.
Ihr Gnadengesuch wird Ende Oktober 1942 abgelehnt und am 5. Januar 1943 wird sie im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Jadvyga Jokšutė
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Jadvyga Jokšutė und weitere Angeklagte vom 29. September 1942
Bundesarchiv R 3017/11197
Durch Urteil vom 29. September 1942 zum Aktenzeichen 37296/41-5 L. 112/42 bin ich wegen Landesverrat zum Tode verurteilt worden. Meine Tat habe ich aus Angst vor Gewaltmassnahmen der Russen, aus Unüberlegtheit und aus Angst, brotlos zu werden, begangen. Denn ich wurde von den Russen durch Verbannung nach Sibierien, Verhaftung und Erschiessen dazu gezwungen. Da ich mit meiner Freundin, sowie dessen Bruder meine Wohnung teilte, waren auch sie für eine Verschleppung vornotiert. Dieses wurde mir von den Russen mitgeteilt, falls ich meinen Auftrag nicht ausführen würde. Da diese beiden Menschen in gutem Ruf stehen und wir uns sehr gut verstanden haben, wollte ich sie vor einem solchen Unglück bewahren und ich war gezwungen, wieder aus Deutschland zurückzukehren. Weil ich zu damaliger Zeit litauische Staatsangehörige war, mich mit Politik nicht beschäftigte und deshalb auch kein Verständnis hatte, welche Folgen daraus entstehen könnten. Während meiner Dienstzeit habe ich mich bemüht, dass die zu der Zeit überhand nehmenden Juden in unserem Betrieb keine Anstellung bekommen sollten. Deshalb kann man über meine Gesinnung, Führung und
und Arbeit zu damaliger Zeit Erkundigungen einziehen, beim Zollamt, Steueramt, Hoteltrest und Adressbüro. Denn dieses würde der beste Beweis dafür sein, dass ich meine Tat bestimmt nicht aus Überlegung getan habe und ich den Russen niemals gut gesonnen war.
Ich besitze noch zwölf Geschwister, die alle in gutem Ruf stehen und unvorbestraft sind. Drei Schwestern sind verheiratet und eine ist Klosterschwester in Königsberg. Einige Brüder dienen im deutschen Heere. Meine Mutter ist seit vier Jahren verstorben und mein Vater jetzt noch eine gutgehende 100 Morgen grosse Landwirtschaft in meinem Geburtsort, Nausseden, Kreis Tilsit-Ragnit besitzt.
Ich bereue meine Tat von ganzem Herzen und bitte um eine Milderung meines Urteils. Ich will immer vorbildlich leben, so, wie es der Führer verlangt. Meinen Fehler, den ich zu spät erkannt habe, will ich durch stets gute Arbeit sühnen. Ich bitte höflichst, Gnade walten zu lassen, dieses Mal mir zu verzeihen und meine grosse Bitte zu berücksichtigen.
Jokšutė Jadvyga.
Gnadengesuch von Jadvyga Jokšutė vom 13. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3017/27636
Ablehnung des Gnadenerweises für Jadvyga Jokšutė vom 17. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3017/27636
Sterbeurkunde von Jadvyga Jokšutė vom 6. Januar 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



























