Alfred Kalis
Im April 1942 im Norden Berlins mit einem anderen jungen Mann mehrere Wohnungseinbrüche, aus denen sie vor allem Kleidungsstücke und Lebensmittel stehlen, die ein weiterer Bekannter auf dem Berliner Schwarzmarkt verkauft.
Alle werden am 18. Januar 1943 vom Sondergericht VI bei dem Landgericht Berlin auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” abgeurteilt; während die anderen beiden Angeklagten vierjährige Zuchthausstrafen erhalten, wird Alfred Kalis als „gefährlicher Gewohnheitverbrecher” zum Tode verurteilt.
Er wird am 9. März 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Alfred Kalis
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Alfred Kalis vom 11. März 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



