Wanda Kallenbach
1943 besucht Wanda Kallenbach ihre Schwester in Jankendorf um zusätzliche Lebensmittel für die Familie zu beschaffen. Dabei äußert sie sich unter anderem kritisch über Hermann Göring, der großspurig erklärt hat, keine feindliche Bombe werde jemals Deutschland treffen. Sie wird daraufhin denunziert und am 20. Januar 1944 in Berlin festgenommen.
Am 21. Juni 1944 wird Wanda Kallenbach vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” unter Leitung von Roland Freisler zum Tode verurteilt und am 18. August 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Wanda Kallenbach, 21. Juni 1944
Bundesarchiv R 3017/33647
An das Sekretariat der Reichskanzlei!
Da ich am 21. Juni 1944 vom 1. Senat
des Volksgerichtshofs betreffs Wehrkraftzer-
setzung zum Tode verurteilt worden bin,
möchte ich dem hochverehrten Führer meine
inständigste Bitte um gütigste Berück-
sichtigung meines Gnadengesuches unter-
breiten. Ich möchte hiermit reumütig
bekennen, daß ich mich seinerzeit zu
den in den Akten angegebenen
Äußerungen bedauerlicherweise habe
hinreißen lassen, ohne der Tragweite
meiner Handlungsweise bewußt ge-
wesen zu sein.
Da ich bisher ein vollkommen
glückliches Familienleben geführt habe,
würde es mir unendlich schwer fallen
von meinem geliebten Mann und
einzigen Kinde für immer fort-
gehen zu müssen!
Somit wage ich es noch einmal,
den hochverehrten Führer inständig
zu bitten Gnade für mein auf-
richtiges, reumütiges Schuldbekennt-
nis gütigst walten zu lassen.
Wanda Kallenbach
Gnadengesuch von Wanda Kallenbach, 24. Juni 1944
Bundesarchiv R 3017/33647
Verkündung und Vollstreckung des Todesurteils gegen Wanda Kallenbach, 18. August 1944
Bundesarchiv R 3017/33647












