Heinz Kaufmann
1934 bis 1936 begeht er mit seinem Freund Paul Rathnow, den er aus der Erziehungsanstalt Struveshof kennt, und anderen Jugendlichen nachts im Berliner Humboldthain erpresserische Raubüberfälle.
Das Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin verurteilt Heinz Kaufmann, der auch des Vergehens gegen § 175 angeklagt wird, und Paul Rathnow am 22. Juli 1940 rückwirkend auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen „Verordnung gegen Gewaltverbrecher” zum Tode. Die anderen Angeklagten erhalten Zuchthausstrafen.
Obwohl eine Untersuchung auf verminderte Schuldfähigkeit nicht abschließend geklärt ist, wird Heinz Kaufmann 7. September 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Heinz Kaufmann
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteilstenor des Sondergerichts I bei dem Landgericht Berlin gegen Heinz Kaufmann, Paul Rathnow und weitere Personen vom 22. Juli 1941
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 305/8
Anordnung der Überpüfung des Geisteszustands von Heinz Kaufmann durch den Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin vom 29. Juli 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 305/11
Sterbeurkunde von Heinz Kaufmann vom 7. September 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung










