Alfred Kegel
Nach seiner im März 1919 erfolgten Rückkehr wird er erstmals straffällig und wegen Eigentumsdelikten in den folgenden Jahren immer wieder zu kürzeren Haftstrafen verurteilt, zuletzt 1939 vom Landgericht Leipzig zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Er geht in Revision und wird mangels Beweise Anfang 1941 freigesprochen.
Alfred Kegel, der zuletzt ist als Privatdetektiv in Berlin tätig ist, klagt daraufhin auf Schadenersatz und wird nach einer falschen eidesstattlichen Erklärung des Prozessbetrugs gemäß § 263 beschuldigt. Er wird am 13. Oktober 1944 vom Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin wegen „Rückfallbetrugs in drei Fällen” zum Tode verurteilt und am 17. November 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Alfred Kegel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteilsformel des Sondergerichts IV bei dem Landgericht Berlin gegen Alfred Kegel vom 13. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1820/1
Sterbeurkunde von Alfred Kegel vom 18. November 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





